Wissenswert Statt Gehaltserhöhung: Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber clever nutzen
Eine Gehaltserhöhung hört sich immer gut an – doch in der Praxis bleibt davon oft nicht viel übrig. Denn auf das zusätzliche Einkommen fallen sofort Lohnsteuer und Sozialabgaben an.
Eine clevere Alternative sind steuerfreie oder steuerbegünstigte Zusatzleistungen. Sie erhöhen das Netto-Einkommen, ohne dass das Brutto steigen muss – und sparen zugleich Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
Hier die wichtigsten im Überblick:
Arbeitgeber dürfen monatlich Sachbezüge bis zu 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen, zum Beispiel in Form von Gutscheinen, Tankkarten oder Prepaid-Karten.
Wichtig: Wird die Grenze nur um 1 Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine Barauszahlung ist nicht erlaubt.
Zu Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten oder Jubiläen dürfen Arbeitgeber Geschenke bis zu 60 € steuerfrei geben.
Das gilt je Anlass und zusätzlich zum monatlichen Freibetrag von 50 €.
Leistungen für die betriebliche Gesundheitsförderung sind bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei. Das umfasst z. B. Rückenschulen, Ernährungsprogramme oder Stressbewältigungskurse. Die Maßnahme muss nach § 20 SGB V zertifiziert sein und zusätzlich zum Gehalt erfolgen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein Jobticket oder eine BahnCard, ist das steuerfrei, sofern die Leistung zusätzlich zum Gehalt erfolgt.
Achtung: Die steuerfreie Leistung wird bei der Steuererklärung auf die Entfernungspauschale angerechnet (Details: BMF-Schreiben vom 15. August 2019 und BMF-Schreiben vom 7. November 2023).
Arbeitgeber können seit 2019 ein Fahrrad oder E-Bike (bis 25 km/h) steuer- und abgabenfrei zur privaten Nutzung überlassen, wenn es zusätzlich zum Gehalt gestellt wird. Diese Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030 (§ 3 Nr. 37 EStG).
Wird das Rad über eine Gehaltsumwandlung finanziert, greift zwar nicht die volle Steuerfreiheit, aber eine Vergünstigung. Für die private Nutzung wird nur 0,25 % des Listenpreises versteuert (§ 8 Abs. 2 Satz 10 EStG).
Zusätzlich praktisch: Das Aufladen von E-Bikes oder Elektroautos beim Arbeitgeber ist für Beschäftigte steuerfrei.
Zuschüsse zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern sind steuer- und sozialabgabenfrei – und zwar ohne Höchstgrenze. Der Zuschuss gilt für Kitas, Krippen oder Tagesmütter.
Voraussetzung: Die Zahlung muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen und die Kosten müssen nachgewiesen werden.
Arbeitgeber können Zuschüsse für Mahlzeiten gewähren, etwa durch Kantinenessen oder Essensgutscheine.
Der steuerfreie Höchstwert liegt bei derzeit 7,50 € pro Arbeitstag (2025).
Viele Unternehmen bieten Mitarbeiterrabatte auf eigene Produkte oder Dienstleistungen an. Bis zu 1.080 € im Jahr sind diese Vergünstigungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Vorteil nur Beschäftigten zugutekommt und nicht allgemein am Markt verfügbar ist.
Neben Sachleistungen kann dein Arbeitgeber auch deine Altersvorsorge unterstützen. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung fließt ein Teil deines Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
Der Vorteil: Beiträge bis zu 3.864 € pro Jahr (322 € monatlich) sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Bis zum doppelten Betrag (7.728 € jährlich) bleibt die Einzahlung immerhin steuerfrei, auch wenn Sozialabgaben anfallen.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber deine Einzahlungen zudem mit einem Zuschuss unterstützen. Im Ruhestand musst du die bAV zwar versteuern und ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – bis dahin profitierst du aber jedes Jahr von weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Eine klassische Gehaltserhöhung verpufft oft durch Steuern und Sozialabgaben. Steuerfreie Extras sind deshalb eine attraktive Alternative. Ob Gutscheine, Jobticket, Jobrad oder Kinderbetreuung – die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und für beide Seiten ein Gewinn.